Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen

Das Mietrecht ist durch den Bundesgerichtshof eigentlich ganz klar geregelt: Der Vermieter ist für Schönheitsreperaturen "Schrägstrich" die Renovierung in der Wohnung verantwortlich…nicht nur wenn man auszieht, sondern auch während der Laufzeit des Mietvertrages. Momentan versuchen aber wohl viele Vermieter, die eigentlich klare Rechtslage zu ihren Gunsten umzubiegen, in dem sie ihre Mieter anschreiben und sie bitten, sogenannte Mietvertragsergänzungen zu unterzeichnen.

Wenn die Mieter das tun, dann stehen sie bald wieder selbst mit Pinsel und Wandfarbe vor der angeranzten Tapete, warnt der Berliner Mieterverein.

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